Ukraine/Russland: Informationen zu den Portfolios

Ukraine/Russia: information relating to portfolios

Die Amundi Gruppe unternimmt alle erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass sie die von Frankreich, der Europäischen Union, den Vereinten Nationen, dem Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums veröffentlichten Sanktionslisten und andere lokale Vorschriften, die für ihre Tochtergesellschaften und Niederlassungen in den Ländern gelten, in denen sie tätig ist, strikt einhält.
                             

Die von der Europäischen Union mit der VERORDNUNG (EU) 2022/328 DES RATES vom 25. Februar 2022 (Artikel 5e und 5f) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 833/2014 und der VERORDNUNG (EU) 2022/398 DES RATES vom 9. März 2022 (Artikel 1x und 1y) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 verhängten Sanktionen zielen darauf ab:

  • Verbot des Verkaufs von auf Euro lautenden Wertpapieren, die nach dem 12. April 2022 ausgegeben werden, oder von Anteilen von Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW), die ein Engagement in diesen Wertpapieren anbieten;
  • das Verbot für die zentralen Wertpapierverwahrungsstellen der EU, Dienstleistungen für Wertpapiere zu erbringen, die nach dem 12. April 2022 ausgegeben werden;

für russische oder belarussische Staatsangehörige, natürliche Personen mit Wohnsitz in Russland oder Belarus oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Sitz in Russland oder Belarus.
                                                 

                   

Infolgedessen ist ab dem 12. April 2022 die Neuzeichnung von Fonds der Amundi Gruppe verboten für:

  • alle russischen und weißrussischen Staatsangehörigen
  • alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Russland oder Weißrussland
  • alle juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Sitz in Russland oder Weißrussland

mit Ausnahmen von:

  • Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit1
  • Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in Russland oder Weißrussland
  • russische oder belarussische natürliche Personen, die eine ständige oder vorübergehende Aufenthaltserlaubnis in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben

1.Definition der doppelten Staatsangehörigkeit in diesem Zusammenhang: eine russische oder belarussische Staatsangehörigkeit UND eine Staatsangehörigkeit eines EU-Landes​​​​​​​


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